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Mittwoch, 29. Januar 2020

Integration schützt nicht

Zuletzt geändert am 23. Oktober 2022

Diens­tag­nach­mit­tag, vor dem Bun­des­kanz­ler­amt: „Timi muss blei­ben“ skan­die­ren an die hun­dert Schü­le­rin­nen und Schü­ler laut­stark. Arnold Schwar­zen­eg­ger, der Bun­des­kanz­ler Sebas­ti­an Kurz zum The­ma Kli­ma­wan­del einen Besuch abge­stat­tet hat und gera­de im schwar­zen Van den Ball­haus­platz ver­lässt, winkt den jun­gen Demons­tran­ten zu. Und so man­cher Pas­sant fragt ver­wun­dert: „Wer ist Timi?“

Tat­säch­lich ist es nicht ein­fach, den Bub, der Ende die­ser Woche das Land ver­las­sen soll, in der Kin­der­schar aus­fin­dig zu machen. Am ehes­ten erkennt man ihn an sei­ner roten Strick­hau­be – und an sei­nem nach­denk­li­chen Blick.

Sobald Timi am Frei­tag sein Semes­ter­zeug­nis erhält, beginnt die Unge­wiss­heit. Wird die Frem­den­po­li­zei ihn abho­len? Wird er mit sei­ner Fami­lie in Schub­haft* kom­men? Muss er fort­an in der Ukrai­ne leben, einem Land, in dem er noch nie war und des­sen Spra­che er nicht spricht? Oder darf er nach den Feri­en wie­der in sei­ne Klas­se zurückkehren?

„Darf Timi heu­te zu uns spie­len kommen?

„Timi ist mein Freund“ und „Ein Herz für Timi“ steht auf den selbst gemal­ten Pla­ka­ten, die die Kin­der in die Luft hal­ten. Zwi­schen­durch wen­det sich ein Kind an Timis Mut­ter Tetia­na Nynych und fragt: „Darf Timi heu­te zu uns spie­len kommen?“

Die Mut­ter, das Gesicht in ihren Hän­den ver­gra­ben, ist von der Sze­ne­rie, die sich an die­sem staats­tra­gen­den Ort abspielt, sicht­lich ergrif­fen: „Ich habe so etwas noch nie erlebt. Ich hof­fe, wir kön­nen blei­ben“, sagt Nynych.

Der Vater und der Bru­der sind Kriegsdeserteure

Doch danach sieht es der­zeit nicht aus. Die Vor­ge­schich­te: 2012 war Timis Mut­ter auf­grund schwe­rer Kom­pli­ka­tio­nen in der Schwan­ger­schaft aus dem ukrai­ni­schen Lwiw nach Wien gekom­men. In der Ukrai­ne hat­ten die Ärz­te ihr und ihrem unge­bo­re­nen Sohn kei­ne Über­le­bens­chan­ce gege­ben. Fast drei Jah­re spä­ter, inzwi­schen war in der Ukrai­ne Krieg aus­ge­bro­chen, sind Timis Vater Ros­tys­lav Koko­dy­ni­ak und sein älte­rer Bru­der nach Öster­reich nach­ge­kom­men. Sie sind Deser­teu­re, erzählt die Mutter.

Ende 2014 hat die Fami­lie einen Asyl­an­trag gestellt, der 2019 in bei­den Instan­zen abge­lehnt wur­de. Im Novem­ber des Vor­jah­res wur­de ein wei­te­rer Antrag gestellt, der der Fami­lie Hoff­nung gibt. Laut §56 des Asyl­ge­set­zes kann ein „Auf­ent­halt in beson­ders berück­sich­ti­gungs­wür­di­gen Fäl­len“ erwirkt wer­den. Die Ent­schei­dung dar­über ist noch offen, doch die­se Anträ­ge wer­den sehr sel­ten bewil­ligt. Am 31. Jän­ner muss die Fami­lie Öster­reich ver­las­sen – obwohl sie sich hier ein Leben auf­ge­baut haben.

Timi, der eigent­lich Tymo­phij heißt, ist vor sie­ben Jah­ren in Wien zur Welt gekom­men. Sein Vater führt ein Bau­un­ter­neh­men, die Mut­ter hat eine Wirt­schafts­aus­bil­dung, wür­de aber ger­ne in der Pfle­ge arbei­ten. Zu viert lebt die Fami­lie in einer Genos­sen­schafts­woh­nung. Sie bezieht kei­ne Sozi­al­gel­der und geht in die Kirche.

Das ist die eine Sei­te, die des Ein­zel­schick­sals. Eines von vie­len, ist man ver­sucht hin­zu­zu­fü­gen. Zu Ein­zel­fäl­len wie die­sem geben die Behör­den ungern Aus­kunft. Statt­des­sen wird die Rechts­kon­for­mi­tät betont: „Das Bun­des­amt für Frem­den­we­sen und Asyl (BFA) hat gericht­li­che Beschei­de zu voll­zie­hen“, sagt Medi­en­spre­cher Chris­toph Pölzl zur „Wie­ner Zeitung“.

Dass die Fami­lie bis Ende der Woche das Land ver­las­sen muss ist rechts­kon­form. Sie hat sogar einer frei­wil­li­gen Aus­rei­se zuge­stimmt. Dass nun gegen die­se pro­tes­tiert wird, sorgt im BFA für Ver­wun­de­rung. Die Mut­ter betont, man habe sie schlecht bera­ten. Es wur­de ihr emp­foh­len, in die Ukrai­ne aus­zu­rei­sen und von dort aus einen neu­en Asyl­an­trag zu stellen.

Die Ukrai­ne gilt als siche­res Herkunftsland

Die Ukrai­ne gilt – trotz anhal­ten­der Kon­flik­te – als siche­res Her­kunfts­land. Das hat die tür­kis-blaue Regie­rung unter dem ehe­ma­li­gen Innen­mi­nis­ter Her­bert Kickl (FPÖ) im Febru­ar 2018 so beschlos­sen. Über­dies bie­te gute Inte­gra­ti­on kei­ne recht­li­che Grund­la­ge dafür, hier­blei­ben zu dür­fen, betont man im BFA.

Man­fred Schiff­ner, der Anwalt der Fami­lie, sieht das anders: „Das ist ein extre­mer Här­te­fall und wider­spricht den Men­schen­rech­ten. Für mich ist völ­lig unver­ständ­lich, war­um bis­her kei­ne Beschwer­de bei den Höchst­ge­rich­ten (Ver­fas­sungs- und Ver­wal­tungs­ge­richts­hof) ein­ge­reicht wur­de.“ Er hat den Fall erst vor einer knap­pen Woche über­nom­men und möch­te die­sen nun neu auf­rol­len. Seit Tagen ver­sucht er, Ein­blick in den Akt zu bekom­men. Erst dann kön­ne die genaue wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se geplant wer­den. Der Anwalt ist jeden­falls „zuver­sicht­lich“, dass die Fami­lie einen dau­er­haf­ten Auf­ent­halts­ti­tel bekom­men wird.

Weni­ger opti­mis­tisch zeigt sich Mar­kus Rei­ter, Bezirks­vor­ste­her im 7. Bezirk (Grü­ne), der eben­falls bei der Demo war: „Es gibt vie­le ähn­li­che Fäl­le, in denen es nicht gelun­gen ist, ein Blei­be­recht zu erwir­ken“, und wei­ter: „Wir dür­fen nicht nur den Flucht­grund beur­tei­len, son­dern auch den Ein­zel­fall und die Integration“.

„Wenn ein Kind hier gebo­ren ist, muss es blei­ben können“

Wird sich nun, da die Grü­nen Teil der Regie­rung sind, am Ent­scheid in Fäl­len wie die­sem etwas ändern? „Die Gesprächs­ba­sis ist eine ande­re, wir müs­sen das dazu nut­zen, den Koali­ti­ons­part­ner mit die­sen offe­nen The­men zu kon­fron­tie­ren. Wenn ein Kind hier gebo­ren ist, muss es hier blei­ben dür­fen“, sagt Rei­ter, „das haben wir schließ­lich auch bei den Lehr­lin­gen geschafft“.

*Laut einem UNO-Bericht aus dem Vor­jahr ver­letzt Öster­reich inter­na­tio­na­le Men­schen­rechts­stan­dards unter ande­rem dadurch, dass Öster­reich die Schub­haft für Kin­der über 14 Jah­ren ermöglicht.

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