Für uns, die Bürger Europas, besitzt diese Lage eine besondere Bedeutung und Dringlichkeit, denn sie fordert uns zur Umgestaltung des internationalen Rechts auf: zu einer Umgestaltung, die eine mindestens ebenso große Tragweite haben sollte wie die großen Erklärungen der Nachkriegszeit von 1945, 1948 und 1951. Was wir brauchen, ist die Anerkennung eines die Staaten bindenden Grundrechts der Gastfreundschaft.